LkSG Information

GESETZ ÜBER DIE SORGFALTSPFLICHTEN VON UNTERNEHMEN IN LIEFERKETTEN (LKSG)

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, kurz LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen mit einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten auch unter Berücksichtigung von Leiharbeitnehmer*innen und konzernangehörigen Gesellschaften, benannte Maßnahmen zu ergreifen, um nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verhindern, zu beenden oder zu minimieren. Das Gesetz regelt die Verantwortung von Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten, dazu gehören zum Beispiel das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt.

Da wir als IBM iX Teil der Unternehmensgruppe der IBM Client Innovation Center Germany GmbH sind, gilt das LkSG auch für unsere Unternehmen.

Die vorläufige Stellungnahme zum Gesetz über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen in Lieferketten sowie weitere allgemeine Informationen finden Sie auf der Website des IBM Client Innovation Center (CIC) Deutschland: https://cicgermany.com/gesetz-ueber-die-unternehmerischen-sorgfaltspflichten-in-lieferketten-lksg/

Trotz unserer kontinuierlichen Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechts- und Umweltbelange sind wir uns bewusst, dass es immer wieder zu Verstößen kommen kann. Wir halten daher die Einrichtung von Beschwerdemechanismen für unerlässlich.

Daher kann jede Person im Zusammenhang mit dem LkSG über das Ombudsmann-Verfahren Bedenken äußern oder Verstöße melden.

Der Zweck des IBM Global Procurement Ombudsman Büros ist es, Lieferanten und anderen Personen die Möglichkeit zu geben, beschaffungsbezogene Bedenken und Probleme anzusprechen, die aus irgendeinem Grund nicht auf dem normalen Geschäftsweg zufriedenstellend gelöst werden können.

Alle menschenrechts- und umweltbezogenen Bedenken gemäß dem Geltungsbereich des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten können der IBM Ombudsmann-Beschwerdestelle gemeldet werden. Eine Beschwerde kann persönlich, per E-Mail, per Brief oder telefonisch vorgebracht werden.

Alle Anliegen werden umgehend mit Sorgfalt, Respekt und Sensibilität behandelt.

Kontaktdaten bei Beschwerden

  • E-Mail: IBM.Ombudsman@ibm.com (Nur die Ombudsmann-Beschwerdestelle hat Zugriff auf dieses E-Mail Postfach)
  • Telefon: +36-20-823-5681
  • Postanschrift: IBM Hungary ISSC Kft, Neumann Janos utca 1, 1117 Budapest, Hungary
  • Kontaktaufnahme mit einer Mitarbeitenden der Beschwerdestelle:
    Éva Móré
    IBM Global Procurement Ombudsman
    IBM Europe
    Phone: 36-20-823-5681
    eva-anikomore@hu.ibm.com

Weitere Informationen finden Sie hier.